Dies geht entweder mit der Vorbeugung, d.h. Abdichtung vom Haus gegenüber dem Erdreich, zum Beispiel Wasserleitungen, Abwasserkanälen, Kabelkanälen, Durchbrüchen, Rissen, Fugen, Türen, Fenster, und/oder mit der Wegführung von vorhandenem Radon aus dem Haus mittels aktiver oder passiver Ventilation: Fenster öffnen, Ventilatoren für die Luft in, auf oder unter dem Haus.
Bei Neubauten oder Sanierungen wird seit kurzem der Eigentümer auf die Radonproblematik aufmerksam gemacht. (Kt. ZH [9])
Gemäss Rechtslage (siehe Literatur unten) gilt ein radonverseuchtes Haus als "nicht einwandfrei" und kann bei einer Handänderung belangt werden
Es liegt auf der Hand, dass eine grosse Anzahl von Häuser in der Schweiz radonsaniert gehören. Diese Kosten, obwohl meist nicht sehr hoch, dürfen gesetzlich
nicht auf den Mieter überwälzt werden. Verständlich deshalb, dass kein Eigentümer an einer Sanierung Freude hat. Mieter müssen aktiv werden und
Radonmessungen fordern, besonders bei einem älteren Haus, bei Naturboden, oder wenn Risse an Boden, Wand oder Decke im Keller zu sehen sind. Durchaus können auch jüngere Häuser betroffen sein, denn die Radonsensibilisierung
in der Bevölkerung und im Baugewerbe liegt auch heute tief.
Vorteilhalft sind Minergiehäuser mit Raumlüftung.